In München entschied ein Landgericht erneut zugunsten eines Pokerveranstalters. Dieser wurde vom Vorwurf des illegalen Glücksspiels freigesprochen.

Das Ganze erstreckte sich über fast zwei Jahre, denn bereits 2007 wurde dieser Veranstalter vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck freigesprochen. Dieses Urteil gefiel der Staatsanwaltschaft allerdings nicht, die daraufhin in Berufung ging. Wie wir leider alle wissen, benötigt die Bürokratie in Deutschland etwas länger als anderswo. Aus diesem Grund kam es erst jetzt zu der Verhandlung bei der nächsthöheren Instanz.

Bei diesem Verfahren ging es nicht um die Klärung, ob es sich dabei um ein illegales Glücksspiel handelte. Vielmehr wollten die Richter Gewissheit in der Frage, ob die Einsätze sowie mögliche Rebuys illegal sind. Diesmal gelangen die Richter zu der Überzeugung, dass die Buy-Ins sowie die Rebuys lediglich zur Deckung der Kosten und nicht zur Bereicherung des Beklagten dienten (die Gewinne wurden von Sponsoren zur Verfügung gestellt). Somit kam es zu dem eindeutigen Freispruch.

Nun möchte die Staatsanwaltschaft erneut in Revision gehen. Was das nun soll, verstehe ich nicht wirklich, da es wahrscheinlich gar nichts ändern wird. Einige Leute können sich einfach nicht mit einer Niederlage abfinden… Jedenfalls freuen wir uns, dass wir wieder einmal ein positives Ereignis verzeichnen können, und hoffen darauf, dass dies so weitergeht.

Vielleicht hat der eine oder andere bereits davon gehört: In Bayern wollte ein Mann sein Haus verkaufen. Um dies ein wenig ‚interessanter’ zu gestalten und wahrscheinlich ein wenig mehr Geld herauszuschlagen, wurde im Internet eine Verlosung angestrebt. Es wurden 48.000 Lose zu je 19 Euro angeboten (das entspräche einem Gewinn in Höhe von etwa 912.000 Euro). Dem Gewinner würde das Haus dann zugesprochen. Keine schlechte Idee, wenn da nicht die Regierung wäre. Diese untersagte nämlich die Internetverlosung, da es sich hierbei eindeutig um ein ‚Glücksspiel’ handele, und diese im Onlinebereich bekanntlich verboten sind.

Nun. Ich kenne hunderte Seiten bzw. Portale, die Verlosungen anbieten. Und noch nie wurde ein derartiges Gewese darum gemacht. Die Anwältin des Betroffenen argumentierte zu dem Vorwurf mit einer uns allen bekannten Aussage: Entscheidend für den Gewinn oder Verlust des Spiels nach Paragraf 3 Glücksspielstaatsvertrag sei hier nicht der Zufall, sondern das Geschick der Teilnehmer, also Wissen, Allgemeinbildung, Auffassungsgabe und Reaktionsfähigkeit.

So sehe das Gewinnspiel ein Quizturnier mit mehreren Durchgängen vor, bei dem im K.O.-Verfahren aus den geplanten 48.000 Teilnehmern 100 Quiz-Sieger ermittelt werden. Unter diesen würden dann unter notarieller Aufsicht 100 Preise verlost, von denen das Haus der Hauptpreis sei. Maßgeblich für die Entscheidung über Gewinn oder Verlust sei also allein das Abschneiden bei dem Quiz-Turnier.

Verschärfend kommt hinzu, dass der Beklagte bereits seit Oktober 2008 versuchte, eine rechtliche Klärung bei den Behörden herbeizuführen, diese aber nicht sonderlich an der Geschichte interessiert schienen. Erst jetzt, wo das öffentliche Interesse für diesen Fall wächst, kommen die Beamten plötzlich aus ihren Löchern.

In Österreich wurde bereits ein Haus auf dem Wege der Verlosung an den Mann gebracht. Derzeit findet eine solche Verlosung auf Mallorca statt. Leider entscheiden die verschiedenen Länder noch immer unabhängig voneinander über das Glücksspielrecht und dessen Einschränkungen. Ich würde mich wesentlich wohler fühlen, wenn man nicht ständig bevormundet werden und man endlich Klarheit in diesem Bereich schaffen würde. Jetzt mal im Ernst: Wenn wir auf dem Rummel Lose für 100 Euro kaufen, interessiert das kein Schwein. Wenn wir aber im Internet an einer Hausverlosung teilnehmen möchten und dafür 19 Euro bezahlen, soll das illegal sein? Wo liegt da der tiefere Sinn?

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