In München entschied ein Landgericht erneut zugunsten eines Pokerveranstalters. Dieser wurde vom Vorwurf des illegalen Glücksspiels freigesprochen.

Das Ganze erstreckte sich über fast zwei Jahre, denn bereits 2007 wurde dieser Veranstalter vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck freigesprochen. Dieses Urteil gefiel der Staatsanwaltschaft allerdings nicht, die daraufhin in Berufung ging. Wie wir leider alle wissen, benötigt die Bürokratie in Deutschland etwas länger als anderswo. Aus diesem Grund kam es erst jetzt zu der Verhandlung bei der nächsthöheren Instanz.

Bei diesem Verfahren ging es nicht um die Klärung, ob es sich dabei um ein illegales Glücksspiel handelte. Vielmehr wollten die Richter Gewissheit in der Frage, ob die Einsätze sowie mögliche Rebuys illegal sind. Diesmal gelangen die Richter zu der Überzeugung, dass die Buy-Ins sowie die Rebuys lediglich zur Deckung der Kosten und nicht zur Bereicherung des Beklagten dienten (die Gewinne wurden von Sponsoren zur Verfügung gestellt). Somit kam es zu dem eindeutigen Freispruch.

Nun möchte die Staatsanwaltschaft erneut in Revision gehen. Was das nun soll, verstehe ich nicht wirklich, da es wahrscheinlich gar nichts ändern wird. Einige Leute können sich einfach nicht mit einer Niederlage abfinden… Jedenfalls freuen wir uns, dass wir wieder einmal ein positives Ereignis verzeichnen können, und hoffen darauf, dass dies so weitergeht.

Wie wir bereits berichteten, hat im letzten Jahr ein Richter im US-Bundesstaat Kentucky angedroht, 141 Domains, die sich mit dem Glücksspiel befassen (darunter eben auch Onlinepokerportale), per Urteilsspruch zu beschlagnahmen, sollten diese weiterhin in Kentucky erreichbar sein. Dieser Aufforderung sind einige Plattformen, darunter auch recht grosse, nachgekommen und haben deren kentuckische Nutzer per IP-Bann den Zugang zu deren Seiten verwehrt.
Nicht alle Anbieter fügten sich dieser Drohung und legten Berufung beim obersten Bundesgerichtshof ein. Dieser Gerichtshof hat jetzt zugunsten der Domaininhaber entschieden und das Urteil aus Kentucky aufgehoben. Laut Aussagen der Bundesrichter kann eine Domain nach geltendem Gesetz in diesem Fall nicht beschlagnahmt werden. In seinem Urteil hat der Richter aus Kentucky sich nämlich auf die Beschlagnahme illegaler Glücksspielgeräte bezogen und somit die Onlineanbieter diesen gleichgesetzt. Und eben dies sei nicht möglich.
Da atmet die Pokergemeinde auf. Man stelle sich nur vor, dieses Urteil wäre durchgekommen. Wie viele andere Bundesstaaten wären auf den Zug aufgesprungen und hätten, zum Wohle der Menschheit, ähnliche Urteile gefällt. Somit hat die Vernunft wohl wieder gesiegt. Wir können dies jedenfalls nur begrüssen und hoffen auf weitere Lockerungen im Glücksspiel- Pokerbereich.

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