Vielleicht hat der eine oder andere bereits davon gehört: In Bayern wollte ein Mann sein Haus verkaufen. Um dies ein wenig ‚interessanter’ zu gestalten und wahrscheinlich ein wenig mehr Geld herauszuschlagen, wurde im Internet eine Verlosung angestrebt. Es wurden 48.000 Lose zu je 19 Euro angeboten (das entspräche einem Gewinn in Höhe von etwa 912.000 Euro). Dem Gewinner würde das Haus dann zugesprochen. Keine schlechte Idee, wenn da nicht die Regierung wäre. Diese untersagte nämlich die Internetverlosung, da es sich hierbei eindeutig um ein ‚Glücksspiel’ handele, und diese im Onlinebereich bekanntlich verboten sind.

Nun. Ich kenne hunderte Seiten bzw. Portale, die Verlosungen anbieten. Und noch nie wurde ein derartiges Gewese darum gemacht. Die Anwältin des Betroffenen argumentierte zu dem Vorwurf mit einer uns allen bekannten Aussage: Entscheidend für den Gewinn oder Verlust des Spiels nach Paragraf 3 Glücksspielstaatsvertrag sei hier nicht der Zufall, sondern das Geschick der Teilnehmer, also Wissen, Allgemeinbildung, Auffassungsgabe und Reaktionsfähigkeit.

So sehe das Gewinnspiel ein Quizturnier mit mehreren Durchgängen vor, bei dem im K.O.-Verfahren aus den geplanten 48.000 Teilnehmern 100 Quiz-Sieger ermittelt werden. Unter diesen würden dann unter notarieller Aufsicht 100 Preise verlost, von denen das Haus der Hauptpreis sei. Maßgeblich für die Entscheidung über Gewinn oder Verlust sei also allein das Abschneiden bei dem Quiz-Turnier.

Verschärfend kommt hinzu, dass der Beklagte bereits seit Oktober 2008 versuchte, eine rechtliche Klärung bei den Behörden herbeizuführen, diese aber nicht sonderlich an der Geschichte interessiert schienen. Erst jetzt, wo das öffentliche Interesse für diesen Fall wächst, kommen die Beamten plötzlich aus ihren Löchern.

In Österreich wurde bereits ein Haus auf dem Wege der Verlosung an den Mann gebracht. Derzeit findet eine solche Verlosung auf Mallorca statt. Leider entscheiden die verschiedenen Länder noch immer unabhängig voneinander über das Glücksspielrecht und dessen Einschränkungen. Ich würde mich wesentlich wohler fühlen, wenn man nicht ständig bevormundet werden und man endlich Klarheit in diesem Bereich schaffen würde. Jetzt mal im Ernst: Wenn wir auf dem Rummel Lose für 100 Euro kaufen, interessiert das kein Schwein. Wenn wir aber im Internet an einer Hausverlosung teilnehmen möchten und dafür 19 Euro bezahlen, soll das illegal sein? Wo liegt da der tiefere Sinn?

Bwin möchte seinen Onlinepokerbereich ausbauen, obwohl dieser 2008 angeblich nicht den erwünschten Gewinn gebracht haben soll. Doch da im Bereich der Livesportwetten ein noch drastischerer Rückgang zu verzeichnen ist, setzt der Anbieter in Zukunft verstärkt auf Poker. Hierzu wurde ein neues Interface entwickelt, das in den nächsten Wochen gelauncht werden soll.

Im Pokerbereich konnte bwin durch den Lizenzerwerb in Italien als P5-Poker Fuß fassen und spricht von einem durchschnittlichen Bruttospielertrag in Höhe von 15.000 Euro – wohlbemerkt in 12 Stunden. Da in Frankreich für 2009/2010 eine Lockerung des Glücksspielgesetzes erwartet wird, ist bwin gerade dabei, auch in diesem Land seine Antennen auszurichten. Aus diesem Grund hat bwin bereits einen Joint Venture Vertrag mit der Amaury Gruppe abgeschlossen. Bei dieser Gruppe handelt es sich um einen der größten Sportveranstalter des Landes.

Zudem werden die beiden Pokermarken PokerRoom und EuroPoker ab 2009 auf der bwin Plattform zusammengefasst, was die Effizienz steigern soll.

Einen weiteren Schritt in Richtung Zukunft soll das mobile Internet bescheren. Hier setzt bwin auf entsprechende Software, um über Handys etc. zocken zu können. Dies verschafft dem Unternehmen zusätzliche Kunden.

Auch mit einer Art Pre Paid Karte möchte bwin im nächsten Jahr auftrumpfen. Mit dieser soll es möglich sein, das Onlinekonto aufzufüllen sowie in ausgewählten Geschäften Einkäufe tätigen zu können. Und obwohl an allen Ecken und Enden gejammert wird, sind die Umsätze von bwin in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Von ca. 350 Millionen Dollar im Jahr 2007 bis hin zu erwarteten 450 Millionen 2009.

Dies ist doch wieder mal eine gute Nachricht für alle Affiliates. Es ist wohl doch nicht alles so schlimm, wie es immer beschrien wird. Und im Hinblick auf eine Erweiterung der Palette werden wohl auch die Affiliates zukünftig mehr Möglichkeiten haben, Geld zu verdienen.

Nachdem die Diskussionen um eine Sperrung der Kinderpornos im Internet erneut aufgeflammt sind, möchte Hessen nun womöglich auch Glücksspielseiten sperren lassen. Die Provider fürchten um ihre Zukunft.

Zwar handelt es sich hierbei zunächst lediglich um Lottorieanbieter, dennoch könnte das Ganze auch für Online-Pokerräume durchaus interessant werden. Fünf der größten Zugangs-Provider Deutschland trafen sich im hessischen Innenministerium mit Verantwortlichen der Politik, um über dieses heikle Thema zu diskutieren. Es geht darum, vorerst auf freiwilliger Basis, zukünftig die Webseiten ausländischer Glücksspielanbieter zu sperren.

Nachdem die Bundesfamilienministerin unlängst eine Gesetzgebungsinitiative angekündigt hat, die Provider verpflichtet, Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten für deutsche Kunden zu sperren, befürchtet sie nun, dass durch eventuelle Trittbrettfahrer die Glaubwürdigkeit ihrer Initiative ins Wanken gerät. Aus diesem Grund dementierte die Ministerin auch die eventuelle Sperrung weiterer Webseiten.

Noch sind aus dem Innenministerium keine Einzelheiten über die Gespräche bekannt geworden. Es wurde lediglich ein ‚Treffen auf Fachebene’ bestätigt. Im Gegensatz dazu hielten sich die Provider weniger zurück und teilten mit, dass die Pläne schon weit vorangeschritten sind. So sei etwa geplant, etwa 25 Webseiten auf DNS (Domain Name Server)-Ebene zu sperren. Wann immer ein User eine dieser Seiten aufruft, soll er in Zukunft eine Fehlermeldung erhalten.

Grundlage für die Pläne ist der neue Glücksspielvertrag, der Anfang 2008 in Kraft trat. Zum Glück übt inzwischen jedoch die EU enormen Druck auf die deutsche Regierung aus und verlangt von dieser, auch europäischen Internet-Anbietern eine entsprechende Lizenz zu erteilen. Viele Provider haben seit Längerem ihren Sitz ins Ausland verlegt, etwa nach Gibraltar, von wo aus sie ungestraft agieren können. Und eben diesen Unternehmen soll nun der Saft abgedreht werden. Ein Mitarbeiter eines großen deutschen Providers meinte hierzu, dass er ein solches Vorgehen für rechtlich fragwürdig und technisch nicht wirksam halte. Wenn ein Kunde des Providers auf dessen Server illegale Inhalte verbreite, würden diese sofort gelöscht. Ausländische Seiten für deutsche Kunden zur sperren, wäre jedoch viel zu umständlich. Zudem gibt es einfache Mittel, eine solche Sperrung zu umgehen. Die großen Provider sehen sich außerdem nicht in der Rolle eines Zensors.

Eine weitere Befürchtung eventueller Sperren besteht natürlich darin, dass immer mehr Branchen nachziehen könnten. Denken wir nur mal an die vielen Tauschbörsen, die aus dem Ausland betrieben werden. Auch hier verlangt die Musik- und Filmindustrie schon seit Langem entsprechende Schritte. Dennoch sei an dieser Stelle erwähnt, dass ein dänisches Gericht in ihrem Land die Sperre für ein schwedisches Filesharing-Portal angeordnet habe. Leider zeigte dies jedoch nicht die gewünschte Wirkung und über das Portal wird nach wie vor heruntergesaugt, was das Zeug hält.

Im Falle einer eventuellen Sperrung der Glücksspielseiten befürchten die Provider, dass sie in Zukunft tausende und abertausende Seiten sperren müssten. Nicht nur, dass die Provider damit an die Grenzen ihrer technischen Möglichkeiten stoßen würden. Es könnte durchaus passieren, dass viele legale Seiten unter diesen Maßnahmen leiden und Widerspruch einlegen müssten. Es könnte zu einer Flut von Klagen und Beschwerden kommen.

Wo sollen hier die Grenzen gezogen werden. Das BKA etwa verlangt dringend die Sperrung antisemitischer Seiten. Was ist mit den Seiten, auf denen Baupläne für Atombomben veröffentlicht werden? Was sollte mit den Seiten geschehen, die nationalsozialistische Inhalte propagieren? Sollte die Politik tatsächlich beabsichtigen, all diese Seiten zu sperren, was bliebe dann noch übrig. Ein zerstückeltes vom Staat kontrolliertes Internet – wie etwa in China. Natürlich ist es schrecklich, wenn Kinderpornografie über das Internet verbreitet wird und man sollte die Personen, die dahinter stecken, allesamt nach Sibirien schicken. Dennoch halte ich nicht viel von einer Zensur des WWW. Wer wie ich, solche Dinge verabscheut, der meidet entsprechende Seiten. Wer auf der Suche nach Kontakten ist, findet diese so oder so – ob nun über das Internet oder auf andere Art und Weise.

Hierbei handelt es sich zwar um den Offlinebereich, aber immerhin. Der Onlinebranche kann es keineswegs schaden, wenn sich auf dem Gebiet des Pokerns wieder einmal etwas zum Positiven entwickelt.

Wie vielleicht den meisten Lesern bekannt sein dürfte, hat sich mit dem neuen deutschen Glücksspielvertrag vom 1.1.2008 viel in Deutschland geändert. Den Anbietern von Pokerturnieren wurde es untersagt, mit dieser Art des ‚Glücksspiels’ Geld zu verdienen. Bis dato erstreckten sich die Verbote gar auf Sachpreisturniere und Turniere mit minimalem Buy-In. Die Obrigkeit sah in diesen Veranstaltungen eine ‚finanzielle Gefahr’ für die Teilnehmer. Wobei in erster Linie wohl die Angst um verlorene Steuergelder im Vordergrund stehen dürfte, die normalerweise über die staatlichen Spielbanken gesichert sind.

Nun also entschied das Verwaltungsgericht Berlin Ende Oktober endlich zugunsten der sogenannten ‚15 € Turniere’. Im Klartext heißt das, Turniere können nun ganz legal bis zu einem Buy-In in Höhe von 15 € ausgetragen werden. Im Falle eines zwei Tage dauernden Events darf die Höhe des zu entrichtenden Eintritts gar 45 € betragen. Das lässt doch hoffen. Andere Bundesländer werden sich nun ebenfalls wieder verstärkt mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.

Im Urteil des Berliner Gerichtes heißt es, dass Turniere mit dieser Buy-In Höhe keine finanzielle Gefahr für die Teilnehmer bedeute. Es handele sich daher auch um kein Glücksspiel im Sinne des neuen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags.

Dieses Urteil wird zunächst nur auf Berlin anzuwenden sein und einige Lockerungen versprechen. Viele Turnierveranstalter gaben bereits auf und zogen sich aus dem Pokerbereich zurück, im Hinblick auf hohe Strafen. So wurde etwa in Bayern ein solcher Veranstalter zu einer Strafe in Höhe von 28.000 € verdonnert. Dennoch nehmen wir dieses Urteil wohlwollend auf. Die Politik muss langsam aber sicher etwas tun und die Reichsgerichts-Entscheidung von 1906, bei der eine bestimmte Art des Drawpokers als Glücksspiel deklariert wurde, nochmal überdenken. Auch wenn es sich bei dieser Variante vielleicht wirklich um ein Glücksspiel handelte, trifft dies auf die heutigen Texas Hold’em Varianten nicht mehr zu. Hierzu gab übrigens die Anwaltskanzlei Hambach & Hambach, die das Urteil in Berlin erwirkten, ein sehr interessantes Interview (Poker – legal oder illegal?).

Wer also dachte, der Pokerboom gehe in Deutschland aufgrund der rechtlichen Aussichten zurück, dem möge dieses Urteil wieder ein wenig neuen Mut geben.

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