Wie wir bereits berichteten, hat im letzten Jahr ein Richter im US-Bundesstaat Kentucky angedroht, 141 Domains, die sich mit dem Glücksspiel befassen (darunter eben auch Onlinepokerportale), per Urteilsspruch zu beschlagnahmen, sollten diese weiterhin in Kentucky erreichbar sein. Dieser Aufforderung sind einige Plattformen, darunter auch recht grosse, nachgekommen und haben deren kentuckische Nutzer per IP-Bann den Zugang zu deren Seiten verwehrt.
Nicht alle Anbieter fügten sich dieser Drohung und legten Berufung beim obersten Bundesgerichtshof ein. Dieser Gerichtshof hat jetzt zugunsten der Domaininhaber entschieden und das Urteil aus Kentucky aufgehoben. Laut Aussagen der Bundesrichter kann eine Domain nach geltendem Gesetz in diesem Fall nicht beschlagnahmt werden. In seinem Urteil hat der Richter aus Kentucky sich nämlich auf die Beschlagnahme illegaler Glücksspielgeräte bezogen und somit die Onlineanbieter diesen gleichgesetzt. Und eben dies sei nicht möglich.
Da atmet die Pokergemeinde auf. Man stelle sich nur vor, dieses Urteil wäre durchgekommen. Wie viele andere Bundesstaaten wären auf den Zug aufgesprungen und hätten, zum Wohle der Menschheit, ähnliche Urteile gefällt. Somit hat die Vernunft wohl wieder gesiegt. Wir können dies jedenfalls nur begrüssen und hoffen auf weitere Lockerungen im Glücksspiel- Pokerbereich.

Wieder ein sehr zweifelhafter Schlag gegen die Pokerindustrie: Ein Richter aus Kentucky erhob das Urteil gegen 141 .com Pokerdomains, die in Kentucky tätig sind. So müssen alle Domaininhaber bis zum 17. November sicherstellen, dass ihr Angebot nicht mehr für Bewohner Kentuckys zugänglich ist, ansonsten werden die Domains beschlagnahmt. Große Enttäuschung macht sich in der Pokerszene breit, denn wieder einmal wird ein sehr zweifelhaftes Urteil gegen das Pokernetzwerk erhoben. Für Poker Affiliates erstmal ohne große Auswirkungen, allerdings belebt eine solche Negativschlagzeile nicht gerade das Geschäft… Wir alle können nur hoffen, dass der Albtraum des UIGEA bald ausgeträumt ist und sich der Markt wieder öffnet. Die Chancen stehen gut und darauf muss man vorbereitet sein, unabhängig von dubiosen Richterurteilen.

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