Ok, der Titel ist eher polemisch, aber in Zeiten des Wahlkampfes ist das auch mal angebracht. Und derzeit zeigt sich, dass die FDP die Interessen der Pokerspieler und -Affiliates am ehesten vertreten wird. Denn das kürzliche Urteil des EuGH, das eine Klage von Bwin gegen das Portugiesische Glücksspielmonopol abwies ist laut der Meinung der FDP-Bundestagsfraktion nicht mit dem EU Recht vereinbar. Es müsse dringend für eine einheitliche Regelung und eine Neuregulierung des Online Glücksspielmarktes gesorgt werden.

“Das Urteil des EuGH ist ein Schritt in die falsche Richtung. Der EuGH stärkt den nationalen Monopolen den Rücken. Die Begründung des Gerichts, dass „die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden können“, ist pure Augenwischerei. Niemand kann bisher glasklar definieren, welche Voraussetzungen konkret erfüllt sein müssen, damit sich Beschränkungen für Wettanbieter durch die Politik rechtfertigen lassen.” So der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detleff Parr.

Ich für meinen Teil habe das Kreuz bereits bei der FDP gemacht. Ob ihr das auch tun werdet bleibt euch überlassen. Fest steht, dass eigentlich nur die FDP in dieser Richtung etwas leisten kann. Die CDU ist zu konservativ, genauso wie die SPD und Gründe beschäftigen sich eher mit Kernkraft und die Linke mit nicht realisierbaren Mindestlöhnen…

In München entschied ein Landgericht erneut zugunsten eines Pokerveranstalters. Dieser wurde vom Vorwurf des illegalen Glücksspiels freigesprochen.

Das Ganze erstreckte sich über fast zwei Jahre, denn bereits 2007 wurde dieser Veranstalter vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck freigesprochen. Dieses Urteil gefiel der Staatsanwaltschaft allerdings nicht, die daraufhin in Berufung ging. Wie wir leider alle wissen, benötigt die Bürokratie in Deutschland etwas länger als anderswo. Aus diesem Grund kam es erst jetzt zu der Verhandlung bei der nächsthöheren Instanz.

Bei diesem Verfahren ging es nicht um die Klärung, ob es sich dabei um ein illegales Glücksspiel handelte. Vielmehr wollten die Richter Gewissheit in der Frage, ob die Einsätze sowie mögliche Rebuys illegal sind. Diesmal gelangen die Richter zu der Überzeugung, dass die Buy-Ins sowie die Rebuys lediglich zur Deckung der Kosten und nicht zur Bereicherung des Beklagten dienten (die Gewinne wurden von Sponsoren zur Verfügung gestellt). Somit kam es zu dem eindeutigen Freispruch.

Nun möchte die Staatsanwaltschaft erneut in Revision gehen. Was das nun soll, verstehe ich nicht wirklich, da es wahrscheinlich gar nichts ändern wird. Einige Leute können sich einfach nicht mit einer Niederlage abfinden… Jedenfalls freuen wir uns, dass wir wieder einmal ein positives Ereignis verzeichnen können, und hoffen darauf, dass dies so weitergeht.

Wie wir bereits berichteten, hat im letzten Jahr ein Richter im US-Bundesstaat Kentucky angedroht, 141 Domains, die sich mit dem Glücksspiel befassen (darunter eben auch Onlinepokerportale), per Urteilsspruch zu beschlagnahmen, sollten diese weiterhin in Kentucky erreichbar sein. Dieser Aufforderung sind einige Plattformen, darunter auch recht grosse, nachgekommen und haben deren kentuckische Nutzer per IP-Bann den Zugang zu deren Seiten verwehrt.
Nicht alle Anbieter fügten sich dieser Drohung und legten Berufung beim obersten Bundesgerichtshof ein. Dieser Gerichtshof hat jetzt zugunsten der Domaininhaber entschieden und das Urteil aus Kentucky aufgehoben. Laut Aussagen der Bundesrichter kann eine Domain nach geltendem Gesetz in diesem Fall nicht beschlagnahmt werden. In seinem Urteil hat der Richter aus Kentucky sich nämlich auf die Beschlagnahme illegaler Glücksspielgeräte bezogen und somit die Onlineanbieter diesen gleichgesetzt. Und eben dies sei nicht möglich.
Da atmet die Pokergemeinde auf. Man stelle sich nur vor, dieses Urteil wäre durchgekommen. Wie viele andere Bundesstaaten wären auf den Zug aufgesprungen und hätten, zum Wohle der Menschheit, ähnliche Urteile gefällt. Somit hat die Vernunft wohl wieder gesiegt. Wir können dies jedenfalls nur begrüssen und hoffen auf weitere Lockerungen im Glücksspiel- Pokerbereich.

Der Mitbegründer von Party Poker mit dem klangvollen Namen Anurag Dikshit erklärt sich damit einverstanden 300 Millionen US-Dollar abzudrücken und das wegen illegalen Wett-Aktivitäten im Internet. Anurag Dikshit zählt zu den reichsten Indern der Welt, was bei einem Anteil von 27 % an PartyGaming auch nicht allzu verwunderlich ist. Was genau hinter dem Urteil und weiteren potentiellen Urteilen hinsichtlich anderer Online-Anbieter, die noch auf dem US-Markt sind steckt, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Bevor überhaupt ein rechtskräftiges Urteil bezüglich der 141 verbotenen Domains in Kentucky (wir berichteten) gefällt wurde, gab es bereits erste Konsequenzen: Absolute Poker und Ultimate Bet ziehen sich aus dem Bundesstaat zurück und blocken mit sofortiger Wirkung die IP-Adressen der entsprechenden User.

Nachdem es in der Vergangenheit nicht immer wirklich gut um die beiden Seiten stand (man denke da nur an die fatale Betrugsstory, die kein wirklich gutes Licht auf AbsolutePoker und Ultimate Bet geworfen hat), tun diese nun den ersten Schritt in die richtige Richtung. Warum sich die beiden Seiten für diesen Schritt entschieden, ist jedoch unklar. Vielleicht liegt es daran, dass Kentucky mit einer Beschlagnahme der Domains gedroht hat, sollten die betroffenen Seiten ihre Dienste weiterhin anbieten. Vielleicht möchten die beiden großen Pokerräume aber auch nur ein wenig Imageaufwertung betreiben. Bisher hat nämlich lediglich Tokwiro seinen Dienst gesperrt und es sind dort keine Einzahlungen oder Transfers mehr möglich.

Das für den 3. Dezember anberaumte Hearing des Gerichtes in Kentucky wurde nun erneut verschoben – diesmal auf den 12. Dezember. Das Gericht benötige noch ein wenig länger Zeit, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, lautet die offizielle Begründung. Wir sind gespannt auf den Ausgang dieses Thrillers.

Was war das für ein Gezeter, als es hieß, Deutschland soll raucherfrei werden. Zumindest in der Öffentlichkeit. Doch wie nicht anders zu erwarten, funktioniert das in diesem Land wieder mal nicht so ohne Weiteres. Es werden Ausnahmeregelungen erteilt, in kleineren Kneipen darf plötzlich wieder gequalmt werden und überhaupt entscheidet jedes Bundesland gesondert, ob geraucht werden darf oder nicht. Wieso nimmt sich die Bundesregierung hier kein Beispiel an anderen EU-Staaten, wo das Verbot konsequent durchgesetzt wurde? Europa soll doch weiter zusammenwachsen.

Wie dem auch sei, gehen die Spielbanken und –hallen ebenfalls davon aus, dass das Nichtraucherverbot in deren Räumlichkeiten mit für den Rückgang der Gäste verantwortlich sei. Vielleicht mögen andere Dinge wie das fehlende Geld, die strengere Überprüfung usw. eine schwerwiegendere Rolle spielen. Doch das ist nebensächlich. Nun gab es in Leipzig ein interessantes Urteil zu eben diesem Streitpunkt. Das sächsische Verfassungsgericht entschied kürzlich, es sei verfassungswidrig, in Spielhallen die Einrichtung von separaten Raucherräumen zu untersagen. Da es Kneipen sowie Diskotheken ebenfalls erlaubt sei, einen entsprechenden Raum einzurichten, klagte eine Spielhallenbesitzerin – und war erfolgreich.

Nun macht sich der sächsische Landtag an Nachbesserungen, was eben diese Einschränkungen betrifft. In Zukunft soll es also möglich sein, das Rauchen in Kneipen, Diskotheken, Spielbanken und -hallen wieder zu erlauben, wenn passende Räume zur Verfügung stehen. Stimmt der Landtag diesem Entschluss zu, wird dies wohl Auswirkungen auf die gesamten Bundesländer haben.

Wie wir bereits berichteten, verbot ein Richter in Kentucky den Bürgern dieses Staates den Zugang zu 141 Domains. Darunter bekannte Onlineräume wie AbsolutePoker, PokerStars oder FullTilt. Es wurde Einspruch eingelegt und man hoffte auf eine Möglichkeit, dieses Urteil zu kippen. Nun kam der endgültige Tiefschlag: Bis zum 17. November müssen diese 141 Domainbetreiber ihren Dienst für Kentucky schließen – ohne Ausnahme. Oder etwa doch nicht? Die Pokergemeinde kann doch noch ein wenig länger hoffen. Die richterliche Entscheidung wurde aufgeschoben und es soll zu einer weiteren Anhörung kommen.

Eine Vielzahl verschiedener Unternehmen ist in den Fall involviert und ganz besonders den Mitgliedern der Poker Players Association liegt viel daran, das Urteil des Richters doch noch zu kippen. Angenommen, diese Klage käme durch. Wie viele andere Bundesstaaten würden wohl nachziehen? Das Land könnte von einer Welle ähnlicher Urteile überflutet werden und die Auswüchse des UIGEA wären unvorhersehbar.

Laut einer Pressemeldung der Poker Players Association gäbe es bereits einen Termin für eine neuerliche Anhörung. Diese sei zunächst für den 17. November geplant gewesen, wurde nun aber auf den 3. Dezember verschoben. Diese zusätzliche Zeit räumte sich das zuständige Bezirksgericht ein, nachdem die Association den Beweis eingereicht hatte, dass Poker nicht auf Glück sondern auf Geschicklichkeit basiere. Nun hoffen alle Beteiligten auf einen glücklichen Ausgang dieses doch recht zweifelhaften Urteils. Wieder einmal sollen damit die Rechte der Bürger beschnitten werden. Vielleicht wäre Kentucky besser beraten, sich von seinen greisen Richtern so langsam aber sicher zu verabschieden und der Zukunft eine Chance zu geben.

Nachdem vor kurzem ein Verwaltungsgericht in Berlin zugunsten eines Pokerveranstalters entschieden hat, zog nun auch ein Gericht in Hamburg nach. Es ging hierbei erneut um die Auslegung des neuen deutschen Glücksspielvertrags, gegen den auch im folgenden Fall eindeutig verstoßen wurde.

Ein Norderstedter Pokerveranstalter richtete Turniere aus, bei denen ein Startgeld in Höhe von 15 € entrichtet werden musste. Und genau dieser Einsatz wurde von dem Berliner Gericht als unbedenklich eingestuft. Zu der Anzeige kam es, weil ein erboster Turnierteilnehmer dachte, der Veranstalter hätte ihn betrogen. Da bei besagtem Event wohl zu viele Spieler teilnahmen und es für diese Menge zu wenig Sachpreise gab, versprach der Veranstalter Punkte, die der jeweilige Gewinner später gegen einen Sachpreis einlösen könne. Nachdem der Kläger eben diese Punkte einlösen wollte, verweigerte der Angeklagte angeblich die Herausgabe des gewünschten Preises. Somit kam es also zu besagter Anzeige. Der Fall war klar: Verstoß gegen das neue deutsche Glücksspielgesetz.

Zur Enttäuschung des Klägers entschied sich das Gericht für einen klaren Freispruch. Es gab also keinerlei Strafen gegen den Turnierveranstalter und der rachsüchtige Kläger blieb auf seinen Kosten sitzen. Auch dieses Beispiel zeigt uns wieder in aller Deutlichkeit, wie unterschiedlich der Glücksspielvertrag in den verschiedenen Bundesländern gehandhabt bzw. ausgelegt wird. Wo im Süden empfindliche Strafen gegen einen Verstoß ausgesprochen werden, geht es im Norden ziemlich liberal zu. Was auf den ersten Blick sehr gut für die Pokerveranstalter aussieht, erweist sich in der Praxis jedoch als ziemliche Gratwanderung. Jedes Event ist ein ‚Glücksspiel’ und der Ausgang eines möglichen Rechtsstreits hängt immer von der Stimmung des jeweiligen Richters ab. Solange es also keine einheitliche Rechtsprechung in diesem Fall gibt, muss ein jeder Veranstalter, zumindest im Süden des Landes, mit einer eventuellen Anzeigen/Strafe rechnen.

Dennoch kann es nicht schaden, wenn sich immer mehr Richter gegen eine mögliche Strafe entscheiden. Dies kann bei neuen Fällen mit eingebracht werden und macht auf jeden Fall Mut. Wenn es weiterhin solch massiven Protest gibt, wird der Staat irgendwann einmal einlenken und die Zügel ein wenig lockern, was sich dann natürlich auch positiv auf den Onlinebereich auswirkt.

Hierbei handelt es sich zwar um den Offlinebereich, aber immerhin. Der Onlinebranche kann es keineswegs schaden, wenn sich auf dem Gebiet des Pokerns wieder einmal etwas zum Positiven entwickelt.

Wie vielleicht den meisten Lesern bekannt sein dürfte, hat sich mit dem neuen deutschen Glücksspielvertrag vom 1.1.2008 viel in Deutschland geändert. Den Anbietern von Pokerturnieren wurde es untersagt, mit dieser Art des ‚Glücksspiels’ Geld zu verdienen. Bis dato erstreckten sich die Verbote gar auf Sachpreisturniere und Turniere mit minimalem Buy-In. Die Obrigkeit sah in diesen Veranstaltungen eine ‚finanzielle Gefahr’ für die Teilnehmer. Wobei in erster Linie wohl die Angst um verlorene Steuergelder im Vordergrund stehen dürfte, die normalerweise über die staatlichen Spielbanken gesichert sind.

Nun also entschied das Verwaltungsgericht Berlin Ende Oktober endlich zugunsten der sogenannten ‚15 € Turniere’. Im Klartext heißt das, Turniere können nun ganz legal bis zu einem Buy-In in Höhe von 15 € ausgetragen werden. Im Falle eines zwei Tage dauernden Events darf die Höhe des zu entrichtenden Eintritts gar 45 € betragen. Das lässt doch hoffen. Andere Bundesländer werden sich nun ebenfalls wieder verstärkt mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.

Im Urteil des Berliner Gerichtes heißt es, dass Turniere mit dieser Buy-In Höhe keine finanzielle Gefahr für die Teilnehmer bedeute. Es handele sich daher auch um kein Glücksspiel im Sinne des neuen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrags.

Dieses Urteil wird zunächst nur auf Berlin anzuwenden sein und einige Lockerungen versprechen. Viele Turnierveranstalter gaben bereits auf und zogen sich aus dem Pokerbereich zurück, im Hinblick auf hohe Strafen. So wurde etwa in Bayern ein solcher Veranstalter zu einer Strafe in Höhe von 28.000 € verdonnert. Dennoch nehmen wir dieses Urteil wohlwollend auf. Die Politik muss langsam aber sicher etwas tun und die Reichsgerichts-Entscheidung von 1906, bei der eine bestimmte Art des Drawpokers als Glücksspiel deklariert wurde, nochmal überdenken. Auch wenn es sich bei dieser Variante vielleicht wirklich um ein Glücksspiel handelte, trifft dies auf die heutigen Texas Hold’em Varianten nicht mehr zu. Hierzu gab übrigens die Anwaltskanzlei Hambach & Hambach, die das Urteil in Berlin erwirkten, ein sehr interessantes Interview (Poker – legal oder illegal?).

Wer also dachte, der Pokerboom gehe in Deutschland aufgrund der rechtlichen Aussichten zurück, dem möge dieses Urteil wieder ein wenig neuen Mut geben.

Das Verwaltungsgericht in Berlin entschied zu Gunsten von Sachpreisturnierveranstalter Pokerwelle. Dieser klagte, dass es Unrecht sei keine Sachpreisturniere mit geringem Buy-In in Berlin auszutragen und bekam recht. Zwar wurde gar nicht an der Glücksspieldefinition von Poker gerüttelt, aber ein klares Urteil gesprochen, dass es sich bei den Buy-Ins als Entschädigung für den organisatorischen Aufwand handle und nicht als Glücksspieleinsatz. Insofern natürlich ein gutes Urteil nach all den Schreckensmeldungen der vergangenen Monate. Damit kann die Offline Pokerszene in Deutschland nach vorne schauen. Zwar verdient man daran als Poker Affiliate nichts, aber je mehr sich Poker entfalten kann, desto größer die Nachfrage – auch in Sachen Onlinepoker

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